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SiGeKO
 




 

SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Die Pflichten aus der BAUSTELLENVERORDNUNG treffen primär den Bauherren.
Der Bauherr muß den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SiGeKo bestellen.
(Siehe :BAUSTELLENVERORDNUNG http://bundesrecht.juris.de/baustellv/)


Ziele erreichen Sie mit uns:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SiGeKo


• Bestellen von geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SiGeKo
• SiGeKo für die Planungs- und die Ausführungsphase von baulichen Anlagen
• Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Aushang auf der Baustelle
• Erstellen einer Unterlage mit den erforderlichen und möglichen späteren Arbeiten
Verpflichtung der Arbeitgeber der bauausführenden Unternehmen,
• Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung
• Koordinatoren und Angaben in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
• Erstellen einer Vorankündigung durch SiGeKo
• Aushang auf der Baustelle und Übermittlung an die zuständige Behörde

 

Vorteile für den Bauherrn z. B.:
• Optimierung des Bauablaufs und dadurch Verkürzung der Bauzeit,
• Vermeidung von Störungen,
• Minderung des Terminverzugsrisikos,
• Qualitätserhöhung, erhöhte Planungssicherheit
• Reduzierung der Kosten, insbesondere bei der Ausführung
• Reduzierung der Kosten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
• Reduzierung der Kosten an baulichen Anlagen bei der Planung
• Reduzierung der Kosten durch Vorkehrungen spätere Arbeiten
• Verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf notwendige und ggf. gemeinsam zu nutzende Einrichtungen verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben verteuern würde
• Sparsame Verwendung von Ressourcen
• Erhöhung der Rechtssicherheit


Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot an.

 

SiGeKO
Weitere Themengebiete zu SiGeKo:

http://www.diemer-ing.de/weitere_dienstleistungen/sigeko.html

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