
SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Die Pflichten aus der BAUSTELLENVERORDNUNG
treffen primär den Bauherren.
Der Bauherr muß den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
SiGeKo bestellen.
(Siehe :BAUSTELLENVERORDNUNG http://bundesrecht.juris.de/baustellv/)
Ziele erreichen Sie mit uns:
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator SiGeKo
• Bestellen von geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
SiGeKo
• SiGeKo für die Planungs- und die Ausführungsphase von
baulichen Anlagen
• Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Aushang auf der Baustelle
• Erstellen einer Unterlage mit den erforderlichen
und möglichen späteren Arbeiten
• Verpflichtung der Arbeitgeber der bauausführenden
Unternehmen,
• Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf der Grundlage einer
Gefährdungsbeurteilung
• Koordinatoren und Angaben in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
• Erstellen einer Vorankündigung durch
SiGeKo
• Aushang auf der Baustelle und Übermittlung an die zuständige
Behörde
Vorteile für den Bauherrn z. B.:
• Optimierung des Bauablaufs und dadurch Verkürzung der
Bauzeit,
• Vermeidung von Störungen,
• Minderung des Terminverzugsrisikos,
• Qualitätserhöhung, erhöhte Planungssicherheit
• Reduzierung der Kosten, insbesondere bei der Ausführung
• Reduzierung der Kosten Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
• Reduzierung der Kosten an baulichen Anlagen bei der Planung
• Reduzierung der Kosten durch Vorkehrungen spätere Arbeiten
• Verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung
auf notwendige und ggf. gemeinsam zu nutzende Einrichtungen
verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das
Bauvorhaben verteuern würde
• Sparsame Verwendung von Ressourcen
• Erhöhung der Rechtssicherheit
Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches
Angebot
an.
SiGeKO
Weitere Themengebiete zu SiGeKo:
http://www.diemer-ing.de/weitere_dienstleistungen/sigeko.html |